Interessengemeinschaft Fjordpferd
RG BADEN-WÜRTTEMBERG

Zukunftspreis der IGF für Stutfohlen

Züchter und Fohlenbesitzer aufgepaßt!

Der Zukunftspreis der IGF für Stutfohlen wird im vierten Jahr ausgeschrieben!
Verbesserte Dotierung!

Der erste IGF Zukunftspreis 2006/09 wurde, wie wir uns alle persönlich überzeugen konnten, auf unserer 35 jährigen Jubiläumsveranstaltung in Alsfeld sehr erfolgreich und mit einem beeindruckenden Zuchtergebnis abgeschlossen! Das stimmt uns für die nächsten Jahre zuversichtlich!
Bereits mit den beiden schon laufenden Zukunftspreisen 2007/10 und 2008/11, die noch nachgemeldet werden können, fördert und unterstützt die IGF ihre Züchter und Fjordfreunde!
Zur Vorbereitung eines bundesweiten Stutenvergleichs in 2012 schreibt die IGF den jetzt vierten Zukunftspreis aus und gestaltet zugleich die Dotierung noch attraktiver!
Wenige von uns haben die Gelegenheit, sich tatsächlich einen Überblick über die Qualität der Nachzuchten der verschiedenen Hengste oder Stutenfamilien in ganz Deutschland zu verschaffen. Bundesweit offene Fohlenschauen werden zwar jedes Jahr von der IGF organisiert, aber zum einen scheuen viele Züchter eine größere Reise mit dem kleinen Fohlen. Zum anderen offenbaren Fohlen zwar einen ersten Eindruck dessen, was in ihnen steckt, aber eine bessere Bewertungsmöglichkeit bieten die Dreijährigen und Älteren.
Zugelassen für den neuen Zukunftspreis sind in diesem Jahr die in Deutschland gezogenen Fjord-Stutfohlen des Geburtsjahrgangs 2009.
Um einen Anreiz für Züchter und Besitzer und Mitglieder der IGF zu liefern, möglichst viele Pferde eines Jahrgangs auf einer Zentralschau zusammenzufassen, bieten wir Euch im neuen Wettbewerb folgende Möglichkeit!
Für die gemeldeten Fohlen zahlt der Züchter oder der jeweilige Besitzer jedes Jahr ab 2009 einen kleinen Geldbetrag als anteiliges Nenngeld für die Teilnahme einer 2012 stattfindenden Zentralschau ein. Die IGF verzichtet für diesen Wettbewerb auf einen Organisationsbeitrag und setzt zusätzliche Mittel in die Dotierung ein.
Die eingezahlten Nenngelder werden als Preisgelder für die entsprechende Klasse, an die besten sechs der genannten – dann Dreijährigen – Stuten ausgezahlt. Auf diese Weise wird es möglich, für die vorderen Plätze, der hoffentlich gut beschickten Klasse, nennenswerte Geldpreise auszuschütten. Erstmalig erhalten aber zusätzlich die Platzierten auf den Rängen 7-10 das Nenngeld ausgeschüttet!
Damit wird es für jeden Züchter oder Besitzer eines Stutfohlens, das in diesem Jahr geboren wird, besonders interessant, es sorgfältig aufzuziehen, vorzubereiten und natürlich für den Zukunftspreis zu nennen!

Anmeldung Zukunftspreis IGF 2009

Weitere Informationen zum Zukunftspreis der IGF gibt es auch auf der IGF Hauptseite unter Aktuelles.

 

Grundidee:

Der Züchter oder Besitzer und gleichzeitig IGF-Mitglied (im Folgenden: der Teilnehmer bzw. der Meldende) setzt auf zukünftige Schau - Erfolge des in Deutschland gezogenen, von ihm zu nennenden und gemeldeten Fjord-Stutfohlen des Jahrgangs 2009 (Meldeformular in der Anlage).
Er zahlt ab dem Geburtsjahr des genannten Fohlens für jedes Jahr einen festen Betrag als Nenngeld ein.
3-jährig werden alle genannten Pferde zentral vorgestellt und das eingenommene Geld an Sieger und Platzierte ausgezahlt.

Bedingungen:

1. Es kommen für den Fjord-Stutfohlen - Jahrgang 2009 bis zum 31.01.2010 mindestens 15 Nennungen zusammen. Zusätzlich sind Nachmeldungen bis zum 15.5.2012 möglich – siehe Bedingung 6!
2. Nenngeld beträgt 15 € x 4 Jahre =60 € je Stute. Bei mindestens 15 Stuten sind 900 € in der Kasse.
3. Ausschüttung an die ersten 6 Stuten wie folgt: 30%, 20%, 15%, 10%, 10%, 10%; der eingezahlten Nenngelder inkl. der Nachmeldegebühren.
Die platzierten Stuten auf den Rängen 7-10 erhalten je 60 €!
4. Richter werden von AG Zucht benannt.
5. Startberechtigt sind alle hauptstutbuchfähigen Fjord-Stutfohlen des Jahrgangs 2009 mit deutschem Abstammungsnachweis (bitte der Anmeldung beifügen). Jedes Pferd kann nur einmal genannt werden. Abstimmung zwischen Züchter und Besitzer im Vorfeld der Meldung erforderlich!
6. Nennung und Einzahlung: (Nachweis der Anweisung auf das Konto der IGF).
7a) Bis zum 31.01.10 Meldung des Fohlens und Ersteinzahlung von 15 € und dann jeweils 15 €
in 2010/2011 und 2012 - oder gerne auch Einmalzahlung von 60 €.
b) Bis 31.12.2010 und 31.12.2011 jeweils jährliche Gelegenheit zur Nachnennung mit Nachzahlung aller bis dahin fälligen Raten plus einmaligem Aufschlag von 20 € bei Nennung in 2010 und 40 € in 2011. In 2012 Nachnennung und Zahlung bis zum 15.5.2012 der bis dahin fälligen Nenngelder sowie einem einmaligen Aufschlag von 50 €
c) Ausschlusstermin: letztmögliche Anweisung des Nenngeldes und Aufschlags auf das IGF-Konto bis 15.05.2012.
7. Nenn- und Auszahlungsberechtigung:
nur an IGF Mitglieder; keine Ausnahme! An den letzten der IGF bekannten Teilnehmer - nur eine Meldung pro Pferd!
Bereits eingezahlte Nenngelder und damit die Startberechtigung können bei Verkauf des Pferdes an den neuen Besitzer abgetreten werden, müssen aber nicht abgetreten werden. Das heißt: ein Züchter kann für eine bereits verkaufte Stute die jeweiligen Raten zahlen und mit dem neuen Besitzer vereinbaren, dass die Stute bei der Schau vom Züchter vorgestellt wird.
8. Die Teilnehmer und Pferde werden im Mitteilungsblatt der IGF veröffentlicht, ebenso der Stand der Kasse.
9. Zu spät entrichtete Beiträge / Nenngelder für bereits genannte Pferde werden jeweils wie Nachmeldungen mit entsprechendem Aufschlag fällig. Entscheidend ist immer die termingerechte Anweisung, vor dem jeweiligen Jahresultimo) des Geldes z.G. des IGF-Kontos.
10. Bereits gezahlte Nenngelder sowie Nachmeldegebühren für Pferde, für die nicht alle Raten des
Nenngeldes bezahlt wurden oder die nicht zur Schau antreten, bleiben in der Kasse und werden nicht erstattet.
11. Sollte eine Teilnahme, gleich aus welchem Grund, an der Veranstaltung nicht möglich sein, so verfallen die bis dahin gezahlten Beiträge zugunsten der Veranstaltungskasse.
12. Ausgezahlt wird der Preis an den letzten, der IGF–Geschäftsstelle, bekannten Teilnehmer / den letzten Melder, der auch IGF-Mitglied sein muss.
13. Sollten keine 15 Nennungen bis 31.01.2010 zustande kommen, werden die bis dahin eingezahlten Gelder erstattet und die Veranstaltung findet nicht statt.
14. Diese Bedingungen werden mit der Nennung anerkannt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Interessengemeinschaft Fjordpferd (IGF) e.V.
Vorstand
Binnen, im Mai 2009